Häufig gestellte Fragen
1 Kann ich mich auch nach dem offiziellen Bewerbungsschluss für das Wintersemester noch einschreiben?
Ja. Da die Einschreibung einen vorherigen ersten Studienabschluss voraussetzt, der typischerweise erst gegen Ende des Sommersemesters oder zu Beginn des Wintersemesters erworben wird, ist der für die Bachelorstudiengänge angegebene Bewerbungsschluss in der Regel zu knapp. Für unseren Masterstudiengang können sich daher auch zu Beginn des Wintersemesters noch einschreiben. Bitte sprechen Sie in dem Fall möglichst frühzeitig schon mal einen der fachlichen Ansprechpartner an, damit wir entspechend planen können.
2 Kann ich mit dem Studium auch im Sommersemester beginnen?
Nein. Da die Masterarbeit (planmäßig im 4. Semester) nicht vor den Veranstaltungen des 3. Semesters durchgeführt werden kann, würde ein Beginn im Sommersemester zu einem Semester Pause führen. Ein Einschreiben ist deshalb nur zum Wintersemesters möglich.
3 Kann ich das Studium auch berufsbegleitend durchführen?
Das Studium wird nur als Vollzeitstudium angeboten. Wenn Sie je Semester nur einen Teil der Veranstaltungen hören, dauert das Studium entsprechend länger.
4 Was ist der Unterschied zu einem Masterstudium an einer Universität?
Unser Masterstudiengang ist akkreditiert für die "Zulassung zum höheren Dienst", was bedeutet, dass er einem Masterabschluss an einer Universität gleichwertig ist. Allerdings legen wir als Fachhochschule hohen Wert auf den Praxisbezug. Theoretische Aspekte werden deshalb immer unter Berücksichtigung des Anwendungshintergrunds behandelt. Wenn Sie sich primär für abstrakte, rein theoretische Fragestellungen interessieren, sollten Sie lieber ein Masterstudium an einer Universität erwägen. Wenn Sie sich dagegen stärker für die Umsetzung der theoretischen Grundlagen in konkrete Anwendungssysteme interessieren, dann sind Sie bei uns richtig.





